Ihr alle verfolgt sicherlich aufmerksam und auch mit einer gewissen Sorge die Entwicklung in Deutschland bezüglich der Ausbreitung des Corona-Virus. Mittlerweile haben nahezu alle Sportvereine und öffentlichen Sportstätten den Spielbetrieb eingestellt, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Die BSG WAGO in Minden hat beispielsweise heute den kompletten Betrieb der BSG eingestellt.
Wir haben uns heute im BSG Vorstand dazu ausgetauscht und beschlossen, dass zunächst einmal die für Dienstag geplante Mitgliederversammlung der BSG abgesagt wird. Eine komplette Einstellung des Betriebes wie bei Wago halten wir, zumindest bisher, noch nicht für zielführend. Da wir an verschiedenen Standorten sind und die Vorgaben von Bundesland zu Bundesland anders sind, wollen wir keinen globalen Beschluss fassen. Vielmehr soll das vom Standort und von der Art des Sports abhängig gemacht werden.
Aufgrund der Schließung der meisten Schulen und Sporthallen ab Montag, wird ein Weiterbetrieb der Hallensportarten sowieso nicht möglich sein. Wir sehen aber keinen Grund, Outdoor-Veranstaltungen an der frischen Luft, wie z.B. Laufen, zu untersagen. Natürlich sollten dazu die bekannten Schutzregeln (z.B. Vermeidung von Körperkontakt; 1,5m Abstand vom Nebenläufer usw.) eingehalten werden.
Somit soll jeder Spartenleiter abhängig von seinen Bedingungen entscheiden. Abgesagt wurden bisher die Aktivitäten in den Mindener Sparten Volleyball und Bowling, erstmal bis nach den Osterferien. Grundsatz bei der Entscheidung soll sein, dass jeder verantwortungsvoll aber ohne Panik entscheidet. Langfristige Absagen wie komplette Saisonabbrüche sind dafür nicht zielführend. Vielmehr muss man die Lage in den nächsten Wochen permanent neu bewerten und anhand der Empfehlungen der Behörden und Gesundheitsämter entscheiden.
Wichtig ist, dass wir die persönliche Entscheidung jedes einzelnen Betriebssportlers respektieren. Wenn jemand aus Angst vor Ansteckung vom Training weg bleibt, soll er/sie keine Nachteile dadurch haben.D.h. keine Strafen (falls Sparten “Strafkataloge” haben) oder keine Nichtnominierung für kommende Wettkämpfe.